Liste der Veröffentlichungen


Eine Veröffentlichungsliste auf einem Extrablatt kommt nur in Frage, wenn mindestens drei Ihrer Arbeiten veröffentlicht worden sind.

Falls Sie z. B. Ihre Magister- oder Doktorarbeit veröffentlicht und dem entsprechenden Zeugnis in der Bewerbungsmappe ein zusätzliches Blatt mit der Kurzfassung beigefügt haben, empfiehlt sich der Hinweis auf die Veröffentlichung auf diesem Blatt. Andernfalls lässt sich der Veröffentlichungshinweis auch im Lebenslauf, dort wo auch die Magister- bzw. Promotionsprüfung erwähnt ist, unterbringen.

Eine Liste der Veröffentlichungen beginnt sinnvollerweise mit dem Vor- und Nachnamen links oben; dann folgt nach ca. 6 Leerzeilen die Überschrift "Veröffentlichungen:"; nach weiteren 3 Leerzeilen folgen in chronologischer Reihenfolge die Veröffentlichungshinweise.

Diese sind durch Absätze (1 Leerzeile) getrennt und jeweils ab der zweiten Zeile ca. 1 cm eingerückt.

Der einzelne Veröffentlichungshinweis ist üblicherweise folgendermaßen aufgebaut:

  • Vor- und Nachname des Autors/der Autoren (mehrere Autoren getrennt durch Kommata)
  • Titel der Veröffentlichung (ohne Anführungszeichen)
  • Erscheinungsort und Jahr - bei einem Sammelband oder einer Zeitschrift: zunächst der Titel des Bandes bzw. der Zeitung, dann der Herausgeber (Sammelband), dann Erscheinungsjahr
  • Nummer der Ausgabe (Zeitschrift) und Seitenzahl