Sonstige Unterlagen |
Zu den sonstigen Unterlagen im Rahmen einer Bewerbung gehören z. B.:
Diese werden der Bewerbungsmappe nur auf ausdrückliche Anforderung des personalsuchenden Unternehmens beigelegt. Als Referenzen eignen sich Personen, mit denen Sie zusammengearbeitet haben oder für die Sie längere Zeit tätig waren. In Ausnahmefällen kommen auch Personen des öffentlichen Lebens - z. B. Vorsitzender eines Vereines, Bürgermeister, Pfarrer - in Frage. Wenn Sie Arbeitsproben beilegen, achten Sie auf Ihre bestehende Geheimhaltungspflicht gegenüber Ihrem derzeitigen Arbeitgeber. In der Regel sollten Sie Ihre Bewerbung als Arbeitsprobe betrachten. Eine Handschriftenprobe bzw. ein handschriftlicher Lebenslauf wird heute nur noch selten verlangt. Ein polizeiliches Führungszeugnis erhalten Sie auf Antrag von der Verwaltung der Gemeinde/Stadt, in der Sie mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Wegen eines Gesundheitszeugnisses sollten Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. |